Lohnbuchhaltung* 
  Bei der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen müssen  steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften beachtet  werden. Die Kenntnisse von aktuellen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen  sind notwendig, um eine richtige Lohn- und Gehaltsabrechnung zu erstellen.
  Wir bieten Ihnen: 
  
    - Erstellung der geschätzten Beitragsschuld
 
    - Monatliche lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung pro Mitarbeiter
 
    - Erstellung der Lohnsteueranmeldung
 
    - Erstellung aller erforderlichen Beitragsnachweise
 
    - Lohnfortzahlungsanträge
 
    - Meldung zur Berufsgenossenschaft
 
    - An- und Abmeldungen der Mitarbeiter zur Sozialversicherung
 
    - Buchungsliste für die Finanzbuchhaltung (bei Bedarf mit Kostenstellen)
 
    -  sämtliche Zahlungslisten
 
    - Betreuung bei Prüfungen durch Krankenkasse,  Rentenversicherung, Finanzamt, Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft
 
  
  Wir sind auch der  richtige Ansprechpartner für Ihr betriebliches Personalwesen:
  
    - Beratung bei der Auswahl bzw. Beschaffung neuen Personals
 
    - Komplette Abwicklung der Einstellungsformalitäten.
      
    Hier geht es zu unseren häufig gestellten Fragen  
  
  
    *Hinweis  auf die eingeschränkte Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 8 Abs.  4 i.V.m. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG:  
  
  
    -  Buchhalter       für die Kontierung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle
 
    -  Erstellung       der laufenden Lohnabrechnungen, der Sozialversicherungsmeldungen und der       Lohnsteueranmeldung
 
    -  Durchführung       mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen,       die für die Besteuerung von Bedeutung sind