Lohnbuchhaltung*
Bei der Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen müssen steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften beachtet werden. Die Kenntnisse von aktuellen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen sind notwendig, um eine richtige Lohn- und Gehaltsabrechnung zu erstellen.
Wir bieten Ihnen:
- Erstellung der geschätzten Beitragsschuld
- Monatliche lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung pro Mitarbeiter
- Erstellung der Lohnsteueranmeldung
- Erstellung aller erforderlichen Beitragsnachweise
- Lohnfortzahlungsanträge
- Meldung zur Berufsgenossenschaft
- An- und Abmeldungen der Mitarbeiter zur Sozialversicherung
- Buchungsliste für die Finanzbuchhaltung (bei Bedarf mit Kostenstellen)
- sämtliche Zahlungslisten
- Betreuung bei Prüfungen durch Krankenkasse, Rentenversicherung, Finanzamt, Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft
Wir sind auch der richtige Ansprechpartner für Ihr betriebliches Personalwesen:
- Beratung bei der Auswahl bzw. Beschaffung neuen Personals
- Komplette Abwicklung der Einstellungsformalitäten.
Hier geht es zu unseren häufig gestellten Fragen
*Hinweis auf die eingeschränkte Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 8 Abs. 4 i.V.m. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG:
- Buchhalter für die Kontierung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle
- Erstellung der laufenden Lohnabrechnungen, der Sozialversicherungsmeldungen und der Lohnsteueranmeldung
- Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind