Wir sind Spezialisten beim Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle, laufender Lohnabrechnungen und Erstellung Ihrer Lohnsteueranmeldung. Bei uns erhalten Sie Sparvorteile, die Sie vorher nicht für möglich gehalten haben. Haben Sie Chaos in der lfd. Lohnabrechnung? Nicht aufgeben! Wir helfen Ihnen das Problem zu lösen.
Sie können jederzeit die Leistungen von JW DATA-Consulting in Anspruch nehmen. Wir benötigen lediglich eine
von allen Mitarbeitern Ihres Unternehmens. Auch ein Wechsel im Laufe des Jahres stellt kein Problem dar. Die aufgelaufenen Werte laut letzter lfd. Lohnabrechnung können dann schnell von uns nachgebucht werden. Die Datenübernahme erledigen wir gratis für Sie. Zur Erfassung Ihrer Firmenstammdaten haben wir eine entsprechende Unterlage für Sie vorbereitet. Auf Wunsch helfen wir Ihnen gerne beim Ausfüllen.
Vor Erstellung der monatlichen lfd. Lohnabrechnung durch uns, benötigen wir von Ihnen ein Informationsblatt über die zu zahlenden Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiter. Wir nehmen Ihre Änderungswünsche dennoch jederzeit gern entgegen und pflegen Sie sofort in unser Datenverarbeitungssystem ein. Es empfiehlt sich eine Mitteilung per Email oder Fax.
Wir stellen Ihnen Ihre lfd. Lohnabrechnungen als PDF- Dateien per E-Mail zur Verfügung. Somit können Sie alles selbst ausdrucken und direkt an Ihre Mitarbeiter verteilen. Gerne senden wir Ihnen die Lohnabrechnungen auch per Post zu.
Bei uns haben Sie grundsätzlich keine Mindestlaufzeit. Sie sagen uns, wann und für welchen Zeitraum wir für Sie arbeiten sollen. Möchten Sie aus welchen Gründen auch immer die Zusammenarbeit mit uns beenden, sprechen Sie mit uns darüber. So einfach ist das. Vertrauen ist die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung.
Ihre Unterlagen werden vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt. Dafür haben wir hohe Sicherheitsstandards eingeführt wie zum Beispiel ein tägliches Backup. Dieses sichert Ihre Daten auch bei einem eventuellen Systemausfall.
Wir arbeiten mit professioneller und leistungsfähiger Software, die vom Hersteller laufend aktualisiert wird. Darüber hinaus bilden sich unsere Mitarbeiter ständig weiter, um Ihnen fundiert Rede und Antwort stehen zu können.
Seit dem 01.01.2006 wird die Fälligkeit für den Gesamtversicherungsbeitrag neu geregelt. Der Beitrag ist ab diesem Zeitpunkt immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig.
Um den neuen Fälligkeitstermin einhalten zu können, müssen bereits um den 20. des laufenden Monats die Gesamtsozialversicherungsbeiträge übermittelt werden. Da zu diesem Zeitpunkt aber unter Umständen die tatsächliche Beitragsschuld nicht ermittelt werden kann, muss die voraussichtliche Beitragsschuld geschätzt werden. Die Differenz zu später tatsächlich ermittelten Beitragsschuld fließt in den Beitragsnachweis des darauf folgenden Monats(Quelle: Agenda) Das bedeutet wir benötigen von Ihnen Informationen für die entsprechende lfd. Lohnabrechnung bis zum 15. des Monats.